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EU-Verpackungsverordnung PPWR: Carema stellt sich auf neue Anforderungen ein

Mit der Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation), gilt seit dem 12. August 2026 ein neuer einheitlicher Rechtsrahmen für Verpackungen in der gesamten EU. Die Verordnung war bereits seit dem 11. Februar 2025 in Kraft und wird als EU-Verordnung unmittelbar in allen Mitgliedstaaten angewendet, ohne dass es einer nationalen Umsetzung bedarf. Sie löst die bisherige Verpackungsrichtlinie ab und legt EU-weit einheitliche Anforderungen an Materialzusammensetzung, Recyclingfähigkeit, Kennzeichnung und Reduktion von Verpackungen fest. Betroffen sind alle in Verkehr gebrachten Produkte, unabhängig vom Hersteller.

Für Kunden von Carema bedeutet das: Erzeugerangaben und Registrierungsnachweise sind auf Anfrage einsehbar, und die eigenen Versandverpackungen erfüllen die Systembeteiligungspflicht nach dem Verpackungsgesetz. Weitere Pflichten der PPWR treten stufenweise in Kraft, etwa die harmonisierte Kennzeichnung nach Art. 12, die ab dem 12. August 2028 gilt und Transportverpackungen ausnimmt.

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