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Nachhaltigkeit

Die neue EU-Verpackungsverordnung
(PPWR)

Was sich ändert und wie Carema als Vertreiber die Vorgaben umsetzt.

Was ist die PPWR?

Die Packaging and Packaging Waste Regulation (Verordnung (EU) 2025/40) ist seit dem 11. Februar 2025 in Kraft und gilt ab dem 12. August 2026 unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten – ohne nationales Umsetzungsgesetz. Sie ersetzt die bisherige Verpackungsrichtlinie und regelt Anforderungen an Verpackungen entlang der gesamten Lieferkette: von Materialzusammensetzung über Recyclingfähigkeit bis zur Kennzeichnung. Die PPWR unterscheidet mehrere Rollen in der Lieferkette: Erzeuger, Hersteller, Importeur, Lieferant und Vertreiber. Jede Rolle trägt unterschiedliche Pflichten.

Carema als Betreiber

Als Distributor handelt Carema in der PPWR-Terminologie als Vertreiber (Art. 3 Abs. 18 VO (EU) 2025/40). Vertreiber bringen die Verpackungen nicht selbst in den Verkehr, sondern stellen bereits verpackte Produkte auf dem Markt bereit.

Für Vertreiber sieht die PPWR eine Vergewisserungspflicht vor. Vor der Bereitstellung eines Produkts prüft Carema:

Die technische Dokumentation und die EU-Konformitätserklärung für die Originalverpackungen der Geräte verbleiben in der Verantwortung der jeweiligen Hersteller. Carema bestätigt im Rahmen der Vergewisserungspflicht, dass diese Nachweise vorliegen.

Was bedeutet das für Kunden?

Fragen zur PPWR?

Fragen zur PPWR-Umsetzung bei Carema beantwortet das Team gerne direkt.