Die Packaging and Packaging Waste Regulation (Verordnung (EU) 2025/40) ist seit dem 11. Februar 2025 in Kraft und gilt ab dem 12. August 2026 unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten – ohne nationales Umsetzungsgesetz. Sie ersetzt die bisherige Verpackungsrichtlinie und regelt Anforderungen an Verpackungen entlang der gesamten Lieferkette: von Materialzusammensetzung über Recyclingfähigkeit bis zur Kennzeichnung.
Die PPWR unterscheidet mehrere Rollen in der Lieferkette: Erzeuger, Hersteller, Importeur, Lieferant und Vertreiber. Jede Rolle trägt unterschiedliche Pflichten.