WEEE-Richtlinie (2002/96/EG)

Die Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (WEEE) gilt für Unternehmen, die Elektro- oder Elektronikgeräte herstellen, verkaufen, vertreiben, wiederverwerten oder behandeln, sowie für Verbraucher innerhalb der Europäischen Union. Die Richtlinie soll die Menge an Elektro- und Elektronik-Altgeräten durch Verbraucherbildung und eine Verbesserung der Effektivität beim Sammeln und Wiederverwerten verringern.

Die Richtlinie fordert von den Produzenten (Herstellern, Händlern und Verkäufern):

  • die Sicherstellung, dass alle nach dem 13. August in die EG importierten Elektro- und Elektronikgeräte mit einem Recycling-Logo versehen sind.
  • die Registrierung bei der WEEE-Regulierungsbehörde in jedem Mitgliedstaat. Die Registrierung erfolgt gemäß dem lokal geltenden Zeitplan des jeweiligen Mitgliedstaates.
  • den Beitritt zu einem Verwertungs- und Recyclingsystem. Die Registrierung erfolgt gemäß dem lokal geltenden Zeitplan des jeweiligen Mitgliedstaates.
  • Ab 31. Dezember 2006 müssen die Produzenten eine Reihe von Verwertungs- und Recyclingzielen erreichen.

Unsere WEEE-Registrierung: DE 81597317